Projekte

Aufholen nach Corona

In 2022 werden keine weiteren Anträge entgegen genommen. Aktuell gehen wir nicht davon aus, dass das Programm 2023 fortgeführt wird.

Spielmobile e.V. fördert gemeinsam mit der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Spielaktionen, die Freude bringen und kulturelle Teilhabe unterstützen. Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht.

Gefördert werden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022. Die Projekte müssen sich der Spielkultur zuordnen lassen. Freizeiten mit Übernachtung werden von Spielmobile e.V. nicht zur Förderung empfohlen, ohne Übernachtung ist eine Förderung möglich. Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden (auch mit Landesmitteln im Rahmen des Aufholpaketes), jedoch nicht mit anderen Bundesprogrammen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.bkj.de/service/corona-hilfe/aufholpaket/

Anträge werden bis max. 30.000 Euro berücksichtigt.

Möglich sind Kursaktivitäten (inkl. Teilnehmer*innenliste) als

  • ganztägige Kurstage. Um als Tag zu gelten, müssen mindestens 6 Stunden Programm pro Tag stattfinden. Umgesetzt werden können Kurstage als Einzeltage oder als mehrtägige (spielkulturelle) Ferienfreizeiten und Wochenendangebote.
  • regelmäßige Kursangebote. Findet weniger Programm als sechs Stunden statt, kann die Durchführung auch mit 1,5, 3 oder 4,5 Zeitstunden erfolgen. Umgesetzt können diese Kurse z. B. wöchentlich oder vierzehntägig als eigenständige Angebote.

Zusätzlich ist die Durchführung von „Kleinaktivitäten“ möglich, insofern

  • das Führen von Teilnahmelisten nicht möglich ist.

In einem Antrag können mehrere Aktivitäten zu einem Projekt zusammengefasst werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital unter https://bkj.nu/aufholpaket2022.

Wählen Sie bei den Verbänden “Spiel Bundesarbeitsgemeinschaft Spielmobile (Spielkultur)”.

  1. Honorare für Hilfs- und Fachkräfte
  2. Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer*innen sowie Raummieten
  3. Fahrtkosten der Teilnehmer*innen (bis zur Höhe des Bundesreisekostengesetzes)
  4. Material, das für das Programm benötigt wird
  1. Personalausgaben (einschließlich Minijobs, FSJ, BFD etc.)
  2. zusätzliche Honorare für beim Antragsteller beschäftigtes Personal
  3. allgemeine Verwaltungsausgaben und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
  4. Anschaffungen von mehr als 800 Euro netto je Einzelgegenstand

Spielmobile e.V. bewertet die Anträge im Bereich Spielkultur und empfiehlt der BKJ bei positiven Gutachten einen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Eine Mitgliedschaft ist für eien Antrag nicht zwingend notwendig. Spielmobile e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft freut sich natürlich über weitere Vereinsmitglieder. Interessenten für eine Mitgliedschaft bei Spielmobile e.V. finden hier weitere Informationen.

Die BKJ schließt mit dem*der Antragssteller*in den Zuwendungsvertrag ab. Der Nachweis erfolgt bei der BKJ. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.bkj.de/service/corona-hilfe/aufholpaket/

Es werden keine weiteren Anträge entgegen genommen.

Kontakt

Ansprechpartner:
David Schlösser
Tel. 0157/34665266
info@spielmobile.de

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