Projekte

Kultur macht stark

Kultur macht stark

Die wichtigsten Informationen zur Förderung im Überblick

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.

Spielmobile e.V. ist einer der 27 Programmpartner und hat so die Möglichkeit, eure Projekte im Rahmen von “Spielen macht stark! Erforschen, Gestalten und Aneignen” zu unterstützen.

 

Prüft hier auf einen Blick, ob euer Projekt über “Spielen macht stark!” gefördert werden kann: 

  • Außerschulisches, zusätzliches Projekt spielkultureller Bildung
  • die antragstellende Organisation ist gemeinnützig und keine Schule
  • hinzu kommen min. zwei lokale Bündnispartner aus der gleichen Stadt/Stadtteil/Gemeinde
  • (nicht monetäre) Eigenleistungen der Bündnispartner sind eingeplant, z.B. Räumlichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit, …
  • Fokus auf Kinder/Jugendliche aus sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen
  • Altersspanne der Teilnehmenden von 4 bis 18 Jahre
  • Die Teilnahme an den Projekten ist für die Teilnehmenden kostenlos
Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind vier bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer der drei Risikolagen aufwachsen:
 
  • soziale Risikolage: Erwerbslosigkeit der Eltern
  • finazielle Risikolage: geringes Haushaltseinkommen
  • bildungsbezogene Risikolage: formal gering qualifiziertes Elternhaus

Das Projekt soll ganz besonders Kinder und Jugendliche aus diesen drei Risikolagen ansprechen und erreichen. Im Antrag kann das dargelegt werden, indem offizielle Statistiken zum Sozialraum (Stadtteil, Gemeinde etc.) erläutert werden oder mindestens ein Bündnispartner den bereits bestehenden Kontakt und Zugang zu Kindern und Jugendlichen aus Risikolagen aufzeigen kann.

Für eine Teilnahme an den Angeboten ist es nicht notwendig, die Zugehörigkeit jedes/jeder einzelnen Teilnehmenden zur Zielgruppe nachzuweisen. Ausschlaggebend ist hier die Fähigkeit des Bündnisses, die Zielgruppe zu erreichen.

Um nachhaltige Netzwerke aufzubauen und lokale Kräfte sinnvoll zu bündeln, wird das Projekt von einem “Bündnis für Bildung” geplant und durchgeführt. Folgendermaßen kann es aufgebaut sein:

  1. Antragstellende Organisation: gemeinnütziger Verein oder kommunale Einrichtung (z.B. ein Spielmobil oder Aktivspielplatz in freier oder kommunaler Trägerschaft). Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit muss vorliegen.
  2. Ein Bündnispartner (z.B. Verein, Einrichtung, Kommune, Schule) mit spiel- oder medienpädagogischer Expertise bzw. mit projektrelevanter Sachkompetenz
  3. Ein Bündnispartner (z.B. Verein, Einrichtung, Kommune, Schule) mit bereits bestehendem Kontakt und Zugang zur Zielgruppe

Das Bündnis muss lokal sein, d.h. alle drei Bündnispartner müssen im gleichen Sozialraum (der gleichen Stadt bzw. (im angrenzenden) Stadtteil, der gleichen Gemeinde, dem gleichen Dorf) ansässig bzw. aktiv sein und ihre Projekte auch an diesem Ort durchführen. Im ländlichen Raum ist nach Rücksprache auch ein überregionaler Partner möglich.

Alle Bündnispartner übernehmen im Antrag definierte Aufgaben (z.B. Ansprache der Zielgruppe, Akquirieren von Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit etc.) und bringen unentgeltliche Eigenleistungen ein (z.B. kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien, Technik).

Unsere vier Formate wurden von erfahrenen Spiel- und Medienpädagog*innen entwickelt, um  die Antragstellung zu erleichtern. Du kannst dich inspirieren lassen oder deine bereits gewachsene Idee in den Rahmen des jeweiligen Formats einbetten.

Ein Antrag kann ein oder mehrere Formate umfassen.

Format A: 
Kreative Spielräume erforschen, gestalten und aneignen

Hier arbeiten die Teilnehmer*innen kreativ zusammen. Durch und im Spiel erstellen sie zum Beispiel eine Schnitzeljagd. Oder sie gestalten ihre Wohnumgebung nach Erkundungstouren künstlerisch um. Sie können mitentscheiden und „selber machen“.

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Format B:
Nachhaltige Spielräume erforschen, gestalten und aneignen

Die Teilnehmer*innen erkunden die Natur im Stadtteil oder in Dorfnähe, entwickeln selbst digitale Nachhaltigkeits-Touren, führen Interviews oder planen Müllsammel- und Upcycling-Aktionen. So hinterfragen sie die Verhältnisse kritisch und entwickeln gemeinsam Lösungen.

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Format C:
Digitale Spielräume erforschen, gestalten und aneignen

Die Teilnehmer*innen gewinnen digital eine neue Perspektive auf ihren Sozialraum: Sie planen und produzieren selbst Audiowalks oder Videodokumentationen. Oder sie nutzen Games, Apps, Virtual Reality und Social Media für die Erkundung und Gestaltung ihrer Umgebung.   

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Format D:
Demokratische Spielräume erforschen, gestalten und aneignen

Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen wird in allen „Spielen macht stark!“-Projekten groß geschrieben – in Format D wird sie sogar zum zentralen Dreh- und Angelpunkt. Die Teilnehmer*innen gestalten beispielsweise eine Ferienwoche nach ihren eigenen Ideen und Vorstellungen. Oder sie erkunden, was sie in ihrem Sozialraum ändern wollen, teilen Verantwortungsbereiche unter sich auf und planen die Umsetzung. Gemeinsam beziehen sie Stellung und machen ihre Ideen und Ergebnisse sichtbar.

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Projekte: Schnupper- und Vertiefungsprojekte sowie Abschlussveranstaltungen

In jedem Format sind Schnupper- und Vertiefungsprojekte sowie Abschlussveranstaltungen möglich. Jeder Antrag muss mindestens ein Vertiefungsprojekt umfassen.

Im Schnupperangebot können Teilnehmende gewonnen oder ein inhaltlicher Einstieg ermöglicht werden.

Das Vertiefungsangebot ist der Hauptteil des Projekts, also z.B. das regelmäßige Workshopangebot oder die Ferienwoche.

Bei der Abschlussveranstaltung werden Ergebnisse präsentiert, die Familien eingeladen, vielleicht gibt es ein Abschlussfest, …

Beispiele:  

  • Du planst ein Schnupper- und Vertiefungsprojekt mit oder ohne Abschlussveranstaltung, alles in Format B „Nachhaltige Spielräume“. So kannst du zum Beispiel mehrere Schnuppernachmittage an Grundschulen anbieten, bei denen du die Teilnehmenden für ein Ferienangebot gewinnst.
  • Du erreichst die Zielgruppe ohnehin mühelos und brauchst kein Schnupperangebot? Dann beantragst du einfach nur ein oder mehrere Vertiefungsprojekte, z.B. alle in Format C „Digitale Spielräume“ oder auch in verschiedenen Formaten: Eine Ferienwoche in Format C, ein regelmäßiges Workshopangebot in Format D, …
  • Das Angebot ist außerschulisch. Das heißt, das Projekt darf nicht in der Unterrichtszeit und nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Ganztagsschulangebots stattfinden. Es muss zusätzlich zum schulischen Regelangebot stattfinden. Das Gleiche gilt für Hort und Kita. Die drei Institutionen können Bündnispartner sein, aber nicht die antragstellende Organisation. Beachtet hierzu bitte auch das verlinkte “Infoblatt Außerschulischkeit”.
  • Das Angebot ist zusätzlich zum Regelbetrieb. Eine Abgrenzung zum Regelbetrieb der Bündnispartner ist unabdingbar. Die inhaltliche, personelle, meist auch die zeitliche und räumliche Trennung zwischen dem Projekt und dem regulären Betrieb der Bündnispartner muss klar sein. Bitte gebt im Antrag an, inwiefern diese Zusätzlichkeit bei eurem Projekt gegeben ist.
  • Das Projekt ist spielkulturell und stellt das Erforschen, Gestalten und Aneignen des eigenen Sozialraums in den Vordergrund. Dazu ist das Projekt inhaltlich innerhalb von einem der vier Formate konzipiert. Es kann sich entweder um ein offenes Angebot oder um ein Angebot mit Anmeldung handeln.
  • Das Angebot findet lokal statt. Da die Angebote inhaltlich den Sozialraum der Kinder und Jugendlichen fokussieren, finden die Projekte auch am Wohnort der Teilnehmenden statt. Ferienfahrten mit Übernachtung sind nicht förderfähig.

Es handelt sich um eine ausgabenbasierte 100%-Förderung. Finanzielle Eigenmittel müssen nicht eingebracht werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen innerhalb eines Projektes ist nicht möglich. Ausgaben für  Strukturerhalt sind nicht förderfähig. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Spielmobile e.V. muss ausgeschlossen sein.

Die beantragte Gesamtsumme muss mindestens 8.000 Euro (inkl. Verwaltungspauschale) betragen. Die maximale Gesamtsumme, die pro Jahr und Bündnis beantragt werden kann, liegt bei 50.000 Euro.

Gefördert werden können Honorare für Fach- und Honorarkräfte, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Sach-, Verpflegungs- und Dokumentationskosten sowie Veranstaltungen zur Vernetzung im Bündnis.

Alle Ausgaben müssen klar dem Projekt zugeordnet werden können. Für eine ausführliche Auflistung förderfähiger und nicht förderfähiger Ausgaben beachtet auch den Leitfaden.

Zur Kalkulation des Projekts empfehlen wir folgenden Weg:

  1. Ladet euch die „Projektkalkulation“ herunter.
  2. Gebt dort die geplanten Werte (Teilnehmendenzahl, Stunden, Tage sowie das Format) ein. Der finanziell mögliche Rahmen wird euch in der Spalte „Musterkalkulation“ angezeigt. Bitte kalkuliert innerhalb dieses Rahmens nur die wirklich nötigen Ausgaben – keinen “Puffer”, der dann vielleicht nicht ausgegeben wird und so anderen Antragstellenden nicht zur Verfügung steht.
  3. Überprüft, ob eure Angaben grün dargestellt sind. Leuchtet etwas rot auf, sind die angesetzten Kosten zu hoch.
  4. Gebt erst dann die berechneten Ausgaben in Kumasta ein. Auch die Verpflegungspauschale muss dort beantragt werden!

Im Falle einer Förderung erhaltet ihr außerdem eine Verwaltungspauschale von 7% der tatsächlichen Ausgaben.

Der Antrag muss fristgerecht und vollständig im Antragssystem Kumasta eingehen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Es ist zur Antragstellung nicht notwendig, den unterschriebenen Antrag postalisch einzuschicken.

Die nächsten Antragsfristen:

  • 01.10.2023
  • 01.11.2023
  • 01.02.2024 (sofern noch Mittel zur Verfügung stehen)
  • 15.05.2024 (sofern noch Mittel zur Verfügung stehen)
Die erforderlichen Antragsunterlagen:
  • Anlage B Projektplan
  • Projektkalkulation
  • Kopie der Satzung (bei Vereinen)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Kopie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe, Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer)
 

Nach der fristgerechten Einreichung des Antrags wird dieser vom Projektbüro auf Förderfähigkeit geprüft. Dann wird die Jury zur Vorauswahl einberufen. Vor der Sitzung werden alle förderfähigen Anträge zur Ansicht an die vier Jurymitglieder ausgegeben und jedes Mitglied gibt eine Bewertung ab. In der Jurysitzung wird eine Vorauswahl der vielversprechendsten Anträge getroffen.

Diese vorausgewählten Anträge werden dann gegebenenfalls nach Rücksprache zwischen Projektbüro & antragstellender Organisation noch einmal überarbeitet. Die finalen Versionen werden schließlich erneut an die Jury gegeben, von dieser bewertet und ggf. bewilligt.

Die Bewertungskriterien

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachliche und administrative Eignung des Bündnisses
  • Einsatz von spiel- und medienpädagogischen Methoden
  • Pädagogischer Nutzen des Projekts (v.a. Erreichung des Programmziels, Bildungschancen und Teilhabe zu ermöglichen)
  • Möglichkeiten der Partizipation & Einflussnahme
  • Möglichkeit zur Erkundung des Sozial-, Wohn- und Naturraums
  • Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts
  • Erreichung der Zielgruppe
  • Bei Formaten mit Medienbezug: Förderung des kritischen Umgangs mit Medien

DIE VIER MITGLIEDER DER JURY

Die Mitglieder sind vier Expert*innen der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Catarina von Schwerin hat nach dem Studium der Landwirtschaft als Wissenschaftlerin an der Uni gearbeitet, bevor sie 2005 den Kinder- und Jugendbauernhof in Kassel mitbegründet hat. Seitdem ist sie dort zuständig für die Gestaltung der Jugendfarm als außerschulischer Lernort, die Angebote in dessen Rahmen und die Schulkooperation. Catarina engagiert sich schon lange Zeit im BdJA e. V. (Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze) und ist dort heute auch im Vorstand. Da Spielmobile und Jugendfarmen eng zusammenarbeiten, wirkt sie auch gern in der KMS-Jury.

Für Catarina ist es am wichtigsten, dass Kinder und Jugendliche in den Projekten viel Freiraum zur Mitgestaltung haben. Als fundamental und voraussetzend für eine Förderung ist für sie die Sicherstellung, dass Kinder und Jugendliche aus sozialen und finanziellen Risikolagen erreicht werden und so ein spannendes und kostenfreies außerschulisches Bildungsangebot für sie entstehen kann.

Horst Pohlmann ist MedienSpielpädagoge, Dozent für Kulturelle Medienbildung und Leiter des Fachbereichs Medien/Medienpädagogik an der Akademie der Kulturellen Bildung in Remscheid.

Sein Antrieb ist es, unter anderem die Verbindung medialer und analoger Spielformen als kulturelle Fachdisziplinen voranzutreiben. Horst kann man vor allem durch eine tolle Idee, Spielgeschichte oder Aktion (vielleicht sogar was mit Medien?!) begeistern, die schon beim Antraglesen Spaß macht und dann sicherlich auch gut bei der Zielgruppe ankommt.

Kizi alias Günter Kistner arbeitet im Bereich der Jugendarbeit des Kirchenkreises Nahe und Glan und ist Co-Autor der Bücherreihe Kooperative Abenteuerspiele. Sein Anliegen, die Lobby der Spielpädagogik zu stärken, vertritt er nicht nur als Vorstand im Forum Spielpädagogik auf Bundesebene, sondern eben auch im KMS-Förderprogramm als Jurymitglied.

Besonders wichtig ist Kizi, dass zum einen ein starkes Bündnis im Feld der Jugendarbeit gegründet wird und nicht (nur) der Schulen oder Wohlfahrtsverbänden und zum anderen die Partizipation der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen grundlegend für das Projekt ist. Außerdem sollte immer etwas Neues, Kreatives und Erstaunliches daraus entstehen können.

Stefan Melulis ist Diplom-Pädagoge und Bildungsreferent beim ABA Fachverband – Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e. V. in Nordrhein-Westfalen mit den Schwerpunkten Abenteuerspielplätze, Spielmobile, Partizipation und Kinderrechte. Stefan ist außerdem ehrenamtlicher Vorstand von Spielmobile e. V.

Die Wichtigkeit, Kinder und Jugendliche aus sozialen und finanziellen Risikolagen spielerisch zu stärken, zieht er auch aus seiner langjährigen Erfahrung in der offenen Arbeit. Für Stefan ist es wesentlich, dass die vielzähligen Chancen und Möglichkeiten der Spielpädagogik methodisch und inhaltlich genutzt werden. Außerdem ist für ihn die Sozialraumorientierung im Projekt ein bedeutsames Kriterium.

Für Projekte in allen Formaten könnt ihr technische Geräte bei uns ausleihen. Bitte meldet euch frühzeitig, um sie zu reservieren. Wir verfügen über:

  • Smartphones (Huawei P20 lite)
  • Tablets (Huawei Media Pad T5; Samsung Galaxy Tab active pro)
  • Laptops (Dell Inspiron)
  • Mäuse
  • Digitalcameras Pentax WG
  • Portable Lautsprecher (Sony SRS-XB10)

Bei der Beantragung von Format C sowie der Interessensbekundung zur Durchführung weiterer Medienprojekte kann auch die Anschaffung von Soft – und Hardware mit bis zu 2.400 € pro Bündnis gefördert werden. Die Geräte verbleiben dann auch nach dem Projekt bei euch. Eine solche Förderung ist pro Bündnis nur einmal möglich. Die Beantragung erfolgt direkt bei uns, nicht über Kumasta. Bei Interesse meldet euch gerne!

  • Wir empfehlen Interessent*innen frühzeitig vor Antragstellung an unseren Infoveranstaltungen/Fragerunden teilzunehmen oder Kontakt zum Projektbüro aufzunehmen. Wir beraten sehr gerne! So können Fragen und Unsicherheiten direkt geklärt werden.
  • Bis eine Woche vor Antragsfrist könnt ihr einen Vorentwurf eures Antrags per E-Mail schicken und erhaltet eine Rückmeldung dazu. Dazu könnt ihr z.B. das Dokument „Fragen im Antrag“ nutzen und ausfüllen oder euren Antragsentwurf direkt in Kumasta3 erstellen und ein pdf des Entwurfs zuschicken.
  • Gebt den Antrag einmal jemandem zu lesen, der/die das Projekt nicht kennt.
  • Werft einen Blick in die Best- practice-Beispiele und lasst euch inspirieren!

Bei den Teilnehmenden von „Kultur macht stark“-Projekten handelt es sich um Minderjährige, die eines besonderen Schutzes vor sexualisierter Gewalt und vor allen anderen Formen von Gewalt bedürfen. Das Bündnis verpflichtet sich zu einem sensiblen, diskriminierungsfreien und respektvollen Umgang mit allen Mitwirkenden und zu einer kinderschutzaffinen Haltung.

Alle Fach- und Honorarkräfte sowie Hauptamtliche müssen erweiterte Führungszeugnisse vorliegen. Die antragstellende Organisation dokumentiert die Einsichtnahme. Genaue Infos dazu gibt es im Leitfaden in Kapitel 9.

Vorlagen findet ihr weiter unten im Downloadbereich.

Best practice- Beispiele

Eine Audioschnitzeljagd von Kindern für Kinder Im Projekt ging eine Gruppe von Kindern im Alter von 7 bis

Seit 2019 veranstaltet der Verein baumschlau e. V. über „Kultur macht stark“ geförderte Ferienprogramme für Berliner Kinder im

Publikationen

Abschlusspublikation von KMS 2

Fristen

Kontakt

Infos

Infoflyer

Alle Infos und Kontaktdaten zum Programm "Spielen macht stark! – Erforschen, Gestalten und Aneignen" auf einen Blick.

Erklärvideo zum Programm

Dieses Video gibt einen Überblick über "Spielen macht stark" und alle Grundlagen zur Förderung.

BMBF - Bündnisse für Bildung

Website des Bundesprogramms "Kultur macht stark des Bundesministeriums für Bildung und Forschung"

kulturmachtstark.bmbf

"Kultur macht stark" ist auch bei Facebook!

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